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Zusatzsicherheiten sind Sicherheiten, die von Gläubigern verlangt werden, wenn die Bonität für eine Schuld nicht mehr ausreichend erscheint oder die Schuld ausgeweitet werden soll bzw. die vereinbarte Grenze für die Beleihung überschritten wurde. In diesem Fall muss der Schuldner zusätzliche Sicherheiten vorweisen können, damit die Darlehensvereinbarung aufrecht erhalten werden kann. Hierbei dienen in der Regel Bürgschaften, die Abtretung von Rechten, Hypotheken, Depoteinlagen, Lebensversicherungen oder auch Erbanteile als anerkannte Sicherheiten, die hier zusätzlich an den Kreditgeber verpfändet werden.
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