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Lohnsteuerausgleich und Negativsteuer 2007 bzw. noch mehr

 

Lohnsteuerausgleich und Negativsteuer 2007 bzw. noch mehr

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Finanzguru
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Anmeldedatum: 28.08.2007
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 21.02.2008, 09:48    Titel: Lohnsteuerausgleich und Negativsteuer 2007 bzw. noch mehr

Hallo!

Ich bin gerade dabei meinen Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2007 zu machen und habe auch im Forum bereits gelesen, das der eine oder andere diesen machen möchte bzw. nach Tipps und Tricks sucht für die Arbeitnehmerveranlagung.

Deswegen habe ich mir gedacht ich schreibe mal ein paar allgemeine Informationen bezüglich der Arbeitnehmerveranlagung (darunter fallen der Lohnsteuerausgleich und die Negativsteuer).

Man muß aber beachten das man nur eines von beiden für sich beanspruchen darf. Also entweder bekommt man die Negativsteuer oder den Lohnsteuerausgleich ausbezahlt.



Die Negativsteuer
Grundsätzlich kann man über die Negativsteuer auch Geld zurück zu holen. Die Negativsteuer kann man beantragen, wenn man noch keine Lohnsteuer bezahlen muß. Drunter fallen alle diejenigen, die weniger als ca. 800-900 Euro verdienen im Monat.
Durch die Negativsteuer bekommt man bis zu 120,00 Euro für das Vergangene Jahr Retoure. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit die Negativsteuer Rückwirkend zu beantragen, falls es manche vergessen haben sollten.


Der Lohnsteuerausgleich
Die andere Möglichkeit ist der Lohnsteuerausgleich. Hierbei bekommt man einen Teil der bereits bezahlten Lohnsteuer zurück. Sollte man nur ein paar Monate im Jahr gearbeitet haben und unter der Einkommensgrenze von ca. 10.000 € pro Jahr liegen, kann man bis 100 % der kompletten der bereits bezahlten Lohnsteuer zurückbekommen (was sich auch wirklich auszahlt!).
Diese Option ist besonders interessant für diejenigen die ein Praktikum über eine Dauer von wenigen Monaten gemacht bzw. Ihren Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet haben…

Entstandene Kosten über die Lohnsteuer absetzen
Die Rückerstattung der Lohnsteuer für diverse Kosten wie zum Beispiel, der Anschaffung eines Computers oder die Benützung des Internetanschlusses und das Fahren mit dem Auto kann man nur dann in den Lohnsteuerausgleich nehmen wenn man diese ganzen Dinge auch wirklich nachweislich für die Arbeit in der Eigenen Firma benötigt!
Das heißt, man arbeitet von zu Hause aus, über den Privaten Internetanschluß in der Firma (Heimarbeit), fährt mit dem Auto zu Kunden Terminen (meist im Vertrieb), muß bei Probleme zu den verschiedensten Niederlassungen fahren (Außendiensttätigkeit wie zum Beispiel ein Techniker)

Viel zum Thema Lohnsteuerausgleich können sich besonders Hausbauer und Alleinerzieher ersparen!
Durch den Hausbau- bzw. Alleinerzieher Bonus bekommen diese sehr viel Geld Retour (ich habe da schon von Beträgen um die 900,00 Euro gehört)

Beim Punkt Versicherungen gibt es einen eigenen Abschnitt wo man diese Einrechnen kann. Man kann nicht jede Versicherung einrechnen! Das Einrechnen der Autoversicherung ist zum Beispiel nicht erlaubt. Wobei bestimmt Lebensversicherungen hierbei geduldet werden.

Wer Alimente für sein Kind bezahlt, kann auch sehr sehr viel zurückbekommen!

Weiters Kann man einen Lohnsteuerausgleich nur mach wenn der Jahreslohnzettel von der Firma beim Finanzamt für das Jeweilige Jahr vor liegt. Sollte man das Bedürfnis haben den Lohnsteuerausgleich nachträglich machen zu wollen ist das mehrere Jahre im nachhinein möglich!

So das waren die Informationen über den Lohnsteuer ausgleich die mir so eingefallen sind Very Happy

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Ihr könnt auch gerne im Finanzlexikon unter Lohnsteuerausgleich etwas nachlesen Wink

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Falls ich etwas vergessen, oder zu ungenau umschrieben habe, freue ich mich natürlich auf Änderungsvorschläge Very Happy


mfg
Finanzguru
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Austria62



Anmeldedatum: 26.07.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Amstetten

BeitragVerfasst am: 26.07.2008, 09:04    Titel: Alimente und Unterhalt

Wie und wo gebe ich die Höhe der Alimente bzw. des Unterhaltes für meine EX beim Lohnsteuerausgleich an?
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Finanzguru
Site Admin


Anmeldedatum: 28.08.2007
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 27.07.2008, 18:44    Titel:

Hallo!
Kann es dir für das Formular sagen, das du per Hand ausfüllen musst...

Du findest das ganze auf der ersten Seite der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung.
Auf dieser Seite gibt es die Nr.: 3 bei dem der Punkt "Ich beanspruche den Unterhaltsabsetzbetrag für folgende nicht Haushaltszugehörige Kinder für dich ich (zum Beispiel 2007)... den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) geleistet habe (bitte jedenfalls das Geb Datum ausfüllen)"

Weiters gibt es dann Rubriken wo man zusätzlich auch die Versicherungsummer, Geburtsdatum, Unterhaltszahlung, Unterhalt von (zum Beispiel Datum von 01.01-31.12)

mfg
finanzguru
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