Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
Moderator: philipp.etzler
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Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
Hy!
Was für Ansprüche hat man bei einer Partner Rechtsschutzversicherung würde mich interessieren
(Bei einem Ehepaar)
Die Partner Rechtschutzversicherung soll ja dazu dienen, beiden Partnern Kosten zu sparen dann benötigt nicht jeder extra eine. Sie ist normalerweise dazu da um die die Partner bei rechtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Wie sieht der Anspruch dieser Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten gegen den eigenen Partner selbst wie etwa einer Scheidung aus
mfg sam
Was für Ansprüche hat man bei einer Partner Rechtsschutzversicherung würde mich interessieren
Die Partner Rechtschutzversicherung soll ja dazu dienen, beiden Partnern Kosten zu sparen dann benötigt nicht jeder extra eine. Sie ist normalerweise dazu da um die die Partner bei rechtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Wie sieht der Anspruch dieser Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten gegen den eigenen Partner selbst wie etwa einer Scheidung aus
mfg sam
- sam
- Beiträge: 2
- Registriert: 30.04.2008, 07:40
Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
sam hat geschrieben:Hy!
Was für Ansprüche hat man bei einer Partner Rechtsschutzversicherung würde mich interessieren(Bei einem Ehepaar)
Die Partner Rechtschutzversicherung soll ja dazu dienen, beiden Partnern Kosten zu sparen dann benötigt nicht jeder extra eine. Sie ist normalerweise dazu da um die die Partner bei rechtlichen Streitigkeiten zu vertreten. Wie sieht der Anspruch dieser Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten gegen den eigenen Partner selbst wie etwa einer Scheidung aus![]()
mfg sam
Bei Scheidung nützt eine Partnerrechtsschutzversicherung gar nichts. In diesem Fall wäre es klüger das jeder selbst eine hat, aber ich bin mir jetzt ehrlich gesagt gar nicht sicher ob die Scheidung nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, aber ich werd mich mal schlau machen.
mfg
alex
- lexl
- Beiträge: 45
- Registriert: 15.04.2008, 17:28
naja die bringt einem wirklich nichts - soll die Gesellschaft sich selbst verklagen? wohl kaum!!
in diesem Fall bringt dir deine Rechtschutzversicherung nichts!
vor allem musst du nachsehen was in deinem Rechtschutzpaket alles enthalten ist!
ps: ruf doch einfach mal deinen Versicherungsvertreter an und frag ihn was du machen sollst!
Ich empfehle dir einfach ne neue Rechtschutz abzuschließen allerdings auf die Versicherungssumme achten falls es in weitere Instatnzen geht.
Hier z.b. Roland oder Arag zu empfehlen!
in diesem Fall bringt dir deine Rechtschutzversicherung nichts!
vor allem musst du nachsehen was in deinem Rechtschutzpaket alles enthalten ist!
ps: ruf doch einfach mal deinen Versicherungsvertreter an und frag ihn was du machen sollst!
Ich empfehle dir einfach ne neue Rechtschutz abzuschließen allerdings auf die Versicherungssumme achten falls es in weitere Instatnzen geht.
Hier z.b. Roland oder Arag zu empfehlen!
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dr_l33d - Beiträge: 114
- Registriert: 11.03.2008, 10:02
Danke für eure Antworten
habe über so einen Fall auch in der Zeitung schon gelesen, dort ist allerdings alles andere als gut ausgegangen.
Der Ehemann hat für sich und seine Frau eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Die beiden hatten Rechtliche Schritte wegen irgendeinem Problem gegeneinander eingeleitet. Die Ehefrau war die schnellere bei der Kontaktierung von der Versicherung und der Ehemann (der die Versicherung eigentlich bezahlte) ging "brausen". Also kann man daraus schließen, dass die Versicherung immer nur einen Versicherungsnehmer gleichzeitig vertritt
Der Ehemann hat für sich und seine Frau eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Die beiden hatten Rechtliche Schritte wegen irgendeinem Problem gegeneinander eingeleitet. Die Ehefrau war die schnellere bei der Kontaktierung von der Versicherung und der Ehemann (der die Versicherung eigentlich bezahlte) ging "brausen". Also kann man daraus schließen, dass die Versicherung immer nur einen Versicherungsnehmer gleichzeitig vertritt
- sam
- Beiträge: 2
- Registriert: 30.04.2008, 07:40
dr_l33d hat geschrieben:naja die bringt einem wirklich nichts - soll die Gesellschaft sich selbst verklagen? wohl kaum!!
Es gibt aber doch die Option, in der die Versicherung das Intern regelt. Bei einem Unfall zwischen zwei Versicherten die bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sind.
lg
börse
- börse
- Beiträge: 50
- Registriert: 20.02.2008, 15:30
Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Mitversicherte Personen sind ausgeschlossen!Weiter sind Scheidungen nicht versicherbar!
lg
lg
- besserwisser
- Beiträge: 7
- Registriert: 02.10.2008, 23:05
- Wohnort: -
Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
Das verstehe ich nicht ganz, ich kenne auch jemanden der hat eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung mit seiner damaligen Lebensgefährtin gehabt. Die beiden haben sich von einander Scheiden lassen. Sie ging sofort zur Rechtsschutzversicherung und Verklagte Ihren Mann (der eigentlich "mitversichert" war und diese auch bezahlt).
- lanu
- Beiträge: 34
- Registriert: 09.09.2007, 23:54
Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
Generell ist es ratsam, speziell die Rechtschutzversicherung bei einem eigenständigen Versicherer abzuschließen. ARAG, Roland, DAS, um nur einige zu nennen. Diese Versicherer bieten ausschließlich RS Vers. an und somit sind schon einige Probleme vom Tisch.
Punkto Scheidung sei angemerkt, daß es meines Wissens bei der ARAG nicht so ist. Beispiel: VN ist Mann und MVP ist seine Gattin. Im Falle einer Scheidung hat der VN das Vorrecht, sollte seine Gattin bei der ARAG anrufen, so wird vom VN so quasi eine "Erlaubnis zur Leistung" eingeholt. Das könnte ich schriftlich nachweisen, hatte schon so einen Fall. Da hat der Gatte durch eine Anfrage der ARAG überhaupt erst erfahren, dass sich seine ihm Zugemutete scheiden lassen will *gg*.
Die Scheidung und andere Familienstreitigkeiten sind aber nur versichert, wenn das entsprechende Paket gewählt wurde.
Anderes Beispiel aus dem Verkehrsbereich:
Ein Kunde von mir hat die RS bei der ARAG. Er fährt über den Grenzübergang Kittsee in die Slowakei. Als er bei den Kontrollkiosk vorbeifährt (in Schrittgeschwindigkeit, weil es dort sehr eng ist) läuft ihm ein LKW Fahrer in die Seite des Fahrzeuges. Der Lenker wollte beim Kiosk die Fahrbahn queren um auf den LKW Parkplatz zu kommen. Der Seitenspiegel seines Fahrzeuges war kaputt. Der LKW Lenker war unverletzt. Nach der Aufnahme durch die Polizei, stellte mein Kunde natürlich Schadensansprüche an den LKW Lenker, weil dieser seinen Seitenspiegel zerschrottet hatte. Da der ungarische Stb. keine Haftpflichtversicherung hatte, weigerte er sich, den Schaden in der Höhe von ca. 250,- zu bezahlen. Nach Rücksprache mit der ARAG bezahlte diese den Seitenspiegel, da ein Verfahren wesentlich höhere Kosten mit sich ziehen würde. Die Chancen für meinen Kunden seien natürlich sehr hoch, den Prozess für sich zu entscheiden, doch steht das Verfahren ausser Verhältnis zu Schadenshöhe.
Punkto Scheidung sei angemerkt, daß es meines Wissens bei der ARAG nicht so ist. Beispiel: VN ist Mann und MVP ist seine Gattin. Im Falle einer Scheidung hat der VN das Vorrecht, sollte seine Gattin bei der ARAG anrufen, so wird vom VN so quasi eine "Erlaubnis zur Leistung" eingeholt. Das könnte ich schriftlich nachweisen, hatte schon so einen Fall. Da hat der Gatte durch eine Anfrage der ARAG überhaupt erst erfahren, dass sich seine ihm Zugemutete scheiden lassen will *gg*.
Die Scheidung und andere Familienstreitigkeiten sind aber nur versichert, wenn das entsprechende Paket gewählt wurde.
Anderes Beispiel aus dem Verkehrsbereich:
Ein Kunde von mir hat die RS bei der ARAG. Er fährt über den Grenzübergang Kittsee in die Slowakei. Als er bei den Kontrollkiosk vorbeifährt (in Schrittgeschwindigkeit, weil es dort sehr eng ist) läuft ihm ein LKW Fahrer in die Seite des Fahrzeuges. Der Lenker wollte beim Kiosk die Fahrbahn queren um auf den LKW Parkplatz zu kommen. Der Seitenspiegel seines Fahrzeuges war kaputt. Der LKW Lenker war unverletzt. Nach der Aufnahme durch die Polizei, stellte mein Kunde natürlich Schadensansprüche an den LKW Lenker, weil dieser seinen Seitenspiegel zerschrottet hatte. Da der ungarische Stb. keine Haftpflichtversicherung hatte, weigerte er sich, den Schaden in der Höhe von ca. 250,- zu bezahlen. Nach Rücksprache mit der ARAG bezahlte diese den Seitenspiegel, da ein Verfahren wesentlich höhere Kosten mit sich ziehen würde. Die Chancen für meinen Kunden seien natürlich sehr hoch, den Prozess für sich zu entscheiden, doch steht das Verfahren ausser Verhältnis zu Schadenshöhe.
Alexander Mayer
Allgemeine Finanzierungsberatungs AG
Allgemeine Finanzierungsberatungs AG
- metosato
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Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
Nochmal! Scheidung ist nicht versicherbar Bei keinem Versicherer! Wenn ich mich irre lasst es mich wissen
Die Dame kann gerne zur Rechtchutzversicherung laufen diese wird Ihren Mann auch nicht verklagen sondern das macht ein Anwalt! Die RS Versicherung wird die Deckung aber ablehnen! Das gleiche Passiert im Familienpaket wenn sich die Ansprüche an eine Mitversicherte Person richten (siehe Versicherungs Bedingungen)
Man tut gut daran den Versicherungsbedingungen mehr zu glauben als einem Freund! Möglicherweise hat die RS die Beratung bezahlt!
Die Dame kann gerne zur Rechtchutzversicherung laufen diese wird Ihren Mann auch nicht verklagen sondern das macht ein Anwalt! Die RS Versicherung wird die Deckung aber ablehnen! Das gleiche Passiert im Familienpaket wenn sich die Ansprüche an eine Mitversicherte Person richten (siehe Versicherungs Bedingungen)
Man tut gut daran den Versicherungsbedingungen mehr zu glauben als einem Freund! Möglicherweise hat die RS die Beratung bezahlt!
- besserwisser
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- Wohnort: -
Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
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Anderes Beispiel aus dem Verkehrsbereich:
Ein Kunde von mir hat die RS bei der ARAG. Er fährt über den Grenzübergang Kittsee in die Slowakei. Als er bei den Kontrollkiosk vorbeifährt (in Schrittgeschwindigkeit, weil es dort sehr eng ist) läuft ihm ein LKW Fahrer in die Seite des Fahrzeuges. Der Lenker wollte beim Kiosk die Fahrbahn queren um auf den LKW Parkplatz zu kommen. Der Seitenspiegel seines Fahrzeuges war kaputt. Der LKW Lenker war unverletzt. Nach der Aufnahme durch die Polizei, stellte mein Kunde natürlich Schadensansprüche an den LKW Lenker, weil dieser seinen Seitenspiegel zerschrottet hatte. Da der ungarische Stb. keine Haftpflichtversicherung hatte, weigerte er sich, den Schaden in der Höhe von ca. 250,- zu bezahlen. Nach Rücksprache mit der ARAG bezahlte diese den Seitenspiegel, da ein Verfahren wesentlich höhere Kosten mit sich ziehen würde. Die Chancen für meinen Kunden seien natürlich sehr hoch, den Prozess für sich zu entscheiden, doch steht das Verfahren ausser Verhältnis zu Schadenshöhe.[/quote]
In diesem Fall ist eine "Prozesskostenablöse" sicher der vernünftigere Weg! Die höchste Prozesskostenablöse die meine Anstalt bezahlte waren 2800 EURO!!!!!
Anderes Beispiel aus dem Verkehrsbereich:
Ein Kunde von mir hat die RS bei der ARAG. Er fährt über den Grenzübergang Kittsee in die Slowakei. Als er bei den Kontrollkiosk vorbeifährt (in Schrittgeschwindigkeit, weil es dort sehr eng ist) läuft ihm ein LKW Fahrer in die Seite des Fahrzeuges. Der Lenker wollte beim Kiosk die Fahrbahn queren um auf den LKW Parkplatz zu kommen. Der Seitenspiegel seines Fahrzeuges war kaputt. Der LKW Lenker war unverletzt. Nach der Aufnahme durch die Polizei, stellte mein Kunde natürlich Schadensansprüche an den LKW Lenker, weil dieser seinen Seitenspiegel zerschrottet hatte. Da der ungarische Stb. keine Haftpflichtversicherung hatte, weigerte er sich, den Schaden in der Höhe von ca. 250,- zu bezahlen. Nach Rücksprache mit der ARAG bezahlte diese den Seitenspiegel, da ein Verfahren wesentlich höhere Kosten mit sich ziehen würde. Die Chancen für meinen Kunden seien natürlich sehr hoch, den Prozess für sich zu entscheiden, doch steht das Verfahren ausser Verhältnis zu Schadenshöhe.[/quote]
In diesem Fall ist eine "Prozesskostenablöse" sicher der vernünftigere Weg! Die höchste Prozesskostenablöse die meine Anstalt bezahlte waren 2800 EURO!!!!!
- besserwisser
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Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
besserwisser hat geschrieben:Die Dame kann gerne zur Rechtchutzversicherung laufen diese wird Ihren Mann auch nicht verklagen sondern das macht ein Anwalt!
Natürlich!! Es hat noch nie eine Rechtschutzversicherung geklagt, das waren immer deren Anwälte bzw. ein Anwalt!
besserwisser hat geschrieben:Man tut gut daran den Versicherungsbedingungen mehr zu glauben als einem Freund! Möglicherweise hat die RS die Beratung bezahlt!
Der Beratungsrechtschutz wurde in Anspruch genommen! Der Gattin wurde aber die Leistung verwehrt. Der Gatte (VN) hat aber über die RS einen Anwalt bekommen, dessen Honorar auch von der RS beglichen wurde!!
Alexander Mayer
Allgemeine Finanzierungsberatungs AG
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- metosato
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Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
besserwisser hat geschrieben:Nochmal! Scheidung ist nicht versicherbar Bei keinem Versicherer! Wenn ich mich irre lasst es mich wissen![]()
Die Dame kann gerne zur Rechtchutzversicherung laufen diese wird Ihren Mann auch nicht verklagen sondern das macht ein Anwalt! Die RS Versicherung wird die Deckung aber ablehnen! Das gleiche Passiert im Familienpaket wenn sich die Ansprüche an eine Mitversicherte Person richten (siehe Versicherungs Bedingungen)
Man tut gut daran den Versicherungsbedingungen mehr zu glauben als einem Freund! Möglicherweise hat die RS die Beratung bezahlt!
2. Vom Versicherungsschutz sind ferner ausgeschlossen
2.1. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Personen
untereinander und gegen den Versicherungsnehmer;
Dies erklärt, warum die Gattin keine Deckung hat, wenn sie gegen ihren Mann (Versicherungsnehmer) ihr rechtliches Interesse vertreten will. Sie kann es zwar tun, aber ohne RS Vers. bzw. nicht mit der ihres Mannes.
Es kann keine "mitversicherte" Person eine andere "mitversicherte" Person klagen und schon gar nicht den Versicherungsnehmer.
Ich würde aber hineininterpretieren, dass der Versicherungsnehmer sehrwohl eine "mitversicherte" Person klagen kann und die Deckung auch übernommen wird.
Punkto Scheidung muss ich zu Kreuze kriechen!! Du hattest natürlich recht! Ich kann mir zwar nicht erklären, warum die RS trotzdem bezahlt hat, aber vielleicht waren die Kosten nicht so hoch, bzw. war es mit einem Beratungsgespräch abgetan. Nochmals - Ich möchte mich hiermit ganz förmlich entschuldigen!
3. Was ist nicht versichert?
Im Rechtsschutz in Familienrechtssachen besteht – neben den in
Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
3.1. bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe;
3.2. in Angelegenheiten, die mit Ehescheidungen, einer Aufhebung
oder Nichtigerklärung einer Ehe in Zusammenhang stehen, wenn
der Versicherungsfall während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens
oder innerhalb eines Jahres nach dessen rechtskräftigem
Abschluss eingetreten ist.
In Angelegenheiten, die bei Einleitung des Ehescheidungs-, des
Nichtigkeits- oder Aufhebungsverfahrens bereits anhängig waren
und mit diesem in Zusammenhang stehen, entfällt der Versicherungsschutz
ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens.
Alexander Mayer
Allgemeine Finanzierungsberatungs AG
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Re: Ansprüche bei der Rechtsschutzversicherung
Hy Leute, endlich habe ich das richtige gefunden was ich suche.
Meine eigene Website http://www.kredit-suche.ws/ Gratis Kreditvergleich
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