Lohnsteuerausgleich 2007
Moderator: philipp.etzler
17 Beiträge
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Lohnsteuerausgleich 2007
Hallo @all
Habt Ihr alle schon für das Jahr 2007 die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung gemacht?
Ich wollte meine gestern machen und dabei habe ich ein paar Punkte gefunden, wo ich nicht zu 100% weiß ob diese bzw. wie ich mit diesen umgehen soll!
Frage:
Es gibt einen Punkt wo drinnen steht, wie viele Stellen (Arbeitgeber) ich im Jahr 2007 gehabt habe (von denen ich Gehalt usw. bezogen habe)?
Ich war Bundesheer von Juni 2007 - Dezember 2007 und bin dann zu meiner Firma Zurückgegangen. Zählt somit das Bundesheer als Arbeitgeber im Lohnsteuerausgleich?
Danke schön!
Habt Ihr alle schon für das Jahr 2007 die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung gemacht?
Ich wollte meine gestern machen und dabei habe ich ein paar Punkte gefunden, wo ich nicht zu 100% weiß ob diese bzw. wie ich mit diesen umgehen soll!
Frage:
Es gibt einen Punkt wo drinnen steht, wie viele Stellen (Arbeitgeber) ich im Jahr 2007 gehabt habe (von denen ich Gehalt usw. bezogen habe)?
Ich war Bundesheer von Juni 2007 - Dezember 2007 und bin dann zu meiner Firma Zurückgegangen. Zählt somit das Bundesheer als Arbeitgeber im Lohnsteuerausgleich?
Danke schön!
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- Beiträge: 22
- Registriert: 05.02.2008, 09:49
Ja unbedingt!!
Im onlineverfahren siehst du nämlich sofort 2 Dinge:
1.) deine Arbeitgeber = es erübrigt sich die Frage ob einer oder zwei,
2.) wieviel du voraussichtlich zurückbekommen wirst
Zusaätzlich ist das Verfahren ein schnellers
mfg, Philipp
Im onlineverfahren siehst du nämlich sofort 2 Dinge:
1.) deine Arbeitgeber = es erübrigt sich die Frage ob einer oder zwei,
2.) wieviel du voraussichtlich zurückbekommen wirst
Zusaätzlich ist das Verfahren ein schnellers
mfg, Philipp
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philipp.etzler - Beiträge: 146
- Registriert: 08.01.2008, 11:31
- Wohnort: Amstetten
Hallo!
Wenn ihr den Lohnsteuerausgleich online macht, ist es ganz wichtig, dass ihr eure Rechnungen die ihr im Steuerausgleich angegeben habt für
7 Jahre aufbewahrt!!!
Denn innerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit, dass ihr überprüft werdet. Wenn ihr dann keine Rechnungen habt, werdet ihr mit Sicherheit rechtlich Sanktioniert werden.
Wenn ihr den Lohnsteuerausgleich online macht, ist es ganz wichtig, dass ihr eure Rechnungen die ihr im Steuerausgleich angegeben habt für
7 Jahre aufbewahrt!!!
Denn innerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit, dass ihr überprüft werdet. Wenn ihr dann keine Rechnungen habt, werdet ihr mit Sicherheit rechtlich Sanktioniert werden.
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Gewinn13 - Beiträge: 38
- Registriert: 30.01.2008, 23:12
Ich hätte auch eine Frage zum Steuerausgleich.
Ein Bekannter von mit hat seinen privaten PC abgeschrieben, mit der Begründung: er braucht ihn für die Weiterbildung, da er in einem Unternehmen im EDV-Bereich tätig ist.
Kann man das machen?
Ein Bekannter von mit hat seinen privaten PC abgeschrieben, mit der Begründung: er braucht ihn für die Weiterbildung, da er in einem Unternehmen im EDV-Bereich tätig ist.
Kann man das machen?
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börseguru - Beiträge: 10
- Registriert: 01.02.2008, 14:41
Ja, das kann man schon machen, wenn man von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung hat, die bezeugt, dass man seinen privaten PC für Weiterbildungsmaßnahmen für die Firma verwendet.
Den ganzen PC kann man aber sicher nicht abschreiben. Wenn, dann nur einen begrenzten Teil.
Einen Teil des PC kann man auch abschreiben, wenn der Arbeitsgeber bestätigt, dass man mit dem privaten PC für die Firma arbeitet.
Edit von Philipp.etzler: meines Wissens kann man die totalen Kosten (natürlich in einem glaubwürdigen Rahmen) absetzen diese allerdings auf einen Zeitraum von 4 Jahren jeweils 25% der Kaufsumme. mfg, Philipp
Den ganzen PC kann man aber sicher nicht abschreiben. Wenn, dann nur einen begrenzten Teil.
Einen Teil des PC kann man auch abschreiben, wenn der Arbeitsgeber bestätigt, dass man mit dem privaten PC für die Firma arbeitet.
Edit von Philipp.etzler: meines Wissens kann man die totalen Kosten (natürlich in einem glaubwürdigen Rahmen) absetzen diese allerdings auf einen Zeitraum von 4 Jahren jeweils 25% der Kaufsumme. mfg, Philipp
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Gewinn13 - Beiträge: 38
- Registriert: 30.01.2008, 23:12
Beim Kilometergeld sieht es so aus, dass man Fahrten zu Vorstellungsterminen und Fahrten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und vorgeschriebene Dienstreisen mit dem privaten Auto im Steuerausgleich nur anführen darf, wenn sie vom Arbeitgeber nicht bezahlt wurden. Man kann diese Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung aber nur geltend machen, wenn man ein Fahrtenbuch geführt hat und bei jeder Fahrt den Zweck der Reise angeführt hat.
Für den Weg zur Arbeit kann niemand Kilometergeld beantragen, denn dafür gibt es die Pendlerpauschale.
Für den Weg zur Arbeit kann niemand Kilometergeld beantragen, denn dafür gibt es die Pendlerpauschale.
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Gewinn13 - Beiträge: 38
- Registriert: 30.01.2008, 23:12
Falls jemand von euch noch Tipps oder Infos zum Thema Lohnsteuerausgleich hat BIITE hier schreiben, dadurch kann anderen bei der Suche und bei Fargen geholfen werden
Bitte an diesem Thema anfügen:
Informationen zum Lohnsteuerausgleich und der Negativsteuer
Bitte an diesem Thema anfügen:
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Finanzguru - Site Admin
- Beiträge: 104
- Registriert: 28.08.2007, 05:12
Bekomme ich eigentlich mehr von der Steuer zurück wenn ich viele Überstunden mache anstelle von gar keinen Überstunden?
Mir werden schließlich genug Steuern abgezogen wenn ich viele überstunden machen und diese im anschluss ausbezahlt bekomme
Mir werden schließlich genug Steuern abgezogen wenn ich viele überstunden machen und diese im anschluss ausbezahlt bekomme
- samuel
- Beiträge: 9
- Registriert: 24.02.2008, 22:44
Was macht das Finanzamt im Hintergrund?
Berechnung der Jahres-Summe deiner:
Einnahmen
-Ausgaben (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen)
= zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Höhe dieses Einkommens richtet sich der Besteuerungsprozentsatz)
Man kann sagen das in der Regel auch mehr von der Steuer zurückkommt, je mehr man zahlt. In Ausnahmefällen kann es aber auch passieren dass man nicht mehr, vl. sogar weiniger bekommt.
Achtung: bei Berufswechsel, Bundesheer,Arbeitslosigkeit auf einen kleinen Teil des Jahres gesehen ; unbedingt den Steuerausgleich machen, denn die monatlich gezahlten Steuern richten sich nach den monatl. Einnahmen.
Bsp:
10 Monate 2500 brutto
2 Monate 600 Brutto
= Jahres EK:26200
= durschn. Monats EK: 2183 brutto
= auf die 10 Monate für 317 zuviel Steuern betahlt. (die Steuern für 600 mtl. nicht berücksichtigt.)
mfg, Philipp
Berechnung der Jahres-Summe deiner:
Einnahmen
-Ausgaben (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen)
= zu versteuerndes Jahreseinkommen (nach Höhe dieses Einkommens richtet sich der Besteuerungsprozentsatz)
Man kann sagen das in der Regel auch mehr von der Steuer zurückkommt, je mehr man zahlt. In Ausnahmefällen kann es aber auch passieren dass man nicht mehr, vl. sogar weiniger bekommt.
Achtung: bei Berufswechsel, Bundesheer,Arbeitslosigkeit auf einen kleinen Teil des Jahres gesehen ; unbedingt den Steuerausgleich machen, denn die monatlich gezahlten Steuern richten sich nach den monatl. Einnahmen.
Bsp:
10 Monate 2500 brutto
2 Monate 600 Brutto
= Jahres EK:26200
= durschn. Monats EK: 2183 brutto
= auf die 10 Monate für 317 zuviel Steuern betahlt. (die Steuern für 600 mtl. nicht berücksichtigt.)
mfg, Philipp
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philipp.etzler - Beiträge: 146
- Registriert: 08.01.2008, 11:31
- Wohnort: Amstetten
Sprachkurs bei Steuerausgleich absetzen
Besuche zur Zeit einen 3 Wöchigen Sprachkurs. Die Kosten belaufen sich auf ca. 200,00€ Ist es rentabel diese Kosten für den Sprachkurs über einen Ausgleich oder Negativsteuer abzusetzen?
- lanu
- Beiträge: 34
- Registriert: 09.09.2007, 23:54
17 Beiträge
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