Um sich gegen Risiken zu schützen, die infolge von Unfällen eintreten können, ist es notwendig, eine entsprechende Unfall-Versicherung abzuschließen. Arbeitnehmer sind üblicherweise bereits durch eine gesetzliche Unfallversicherung versichert. Jedoch gilt diese Versicherung nur für Unfälle, die im Rahmen der Arbeitstätigkeit eintreten.
Mehr Schutz durch die privat Unfallversicherung
Unfälle, zu denen es in der Freizeit der Versicherten kommt, werden hierbei hingegen nicht berücksichtigt. Um sich aber auch für private Unfälle außerhalb der Arbeitszeit gegen Unfälle versichern zu können, wird die Unfall-Versicherung in Anspruch genommen. Durch diese Versicherung ist es möglich, sich vor allem gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls zu versichern.
Die Unfall-Versicherung kommt hierbei für alle Kosten auf, die einem Unfall nachfolgen. Krankenhaus- und Therapiekosten fallen hierunter ebenso wie die Kosten für die Anschaffung von beispielsweise Rollstühlen oder Prothesen.
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Versicherungsvergleich Stand: 10.12.2009 |
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Leistung bei Folgeschäden
Sollte die versicherte Person nach dem Unfall invalide werden, wird auch eine Invaliditätszahlung an den Versicherten geleistet. Die Höhe dieser Zahlungen bei einer Privaten Unfallversicherung hängt jeweils von den entsprechenden Vertragsbedingungen ab, richtet sich aber ebenso auch nach dem Ausmaß der Invalidität.
Auch, wenn der Todesfall durch einen Unfall eintritt, wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt bzw. können auch die Begräbniskosten mitversichert werden. Viele Unfall-Versicherungen bieten auch ein Taggeld an, das dem Versicherten für jeden Tag im Krankenhaus bezahlt wird.

