Verzugszinsenrechner
Verzugszinsen sind Zinsen, die berechnet werden dürfen, wenn die Rechnung nicht in der vorgeschriebenen Zeit bezahlt wurde. Als Zahlungsziel gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde 30 Tage. Die Frist kann jedoch auch kürzer sein (14 Tage) muss dann jedoch auf der Rechnung stehen. Da Rechnungen in der Regel mit einfacher Post verschickt werden, wird bei Zahlungsverzug auch die Annahme der Ware anerkannt. Es genügt, um Verzugszinsen berechnen zu dürfen, wenn der Gläubiger beweisen kann, dass die Ware vor länger als 30 Tagen geliefert und angenommen wurde. Ohne zusätzliches Mahnverfahren dürfen dann sofort Verzugszinsen berechnet werden.
Die Höhe der Verzugszinsen liegt bei Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz. Für Unternehmen kann sie bis zu 8% über dem Basiszinssatz betragen.
Gerichtlich nicht eingeklagte Verzugszinsen verjähren nach 3 Jahren.
