April 25, 2024

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Altkanzler Schröder verliert Bewerbung um Wiedereinsetzung ins Bundestagsamt

Altkanzler Schröder verliert Bewerbung um Wiedereinsetzung ins Bundestagsamt

BERLIN (Reuters) – Der frühere Bundeskanzler Herhard Schröder, der von vielen Deutschen wegen seiner Freundschaft mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin verspottet wurde, verlor am Donnerstag letztes Jahr ein rechtliches Angebot, das von der Regierung finanzierte Amt zu behalten.

Der 79-jährige Schröder reichte eine Klage gegen den Haushaltsausschuss des Unterhauses des Parlaments ein, um seine Privilegien zu widerrufen, nachdem er frustriert über Putins Weigerung war, sich nach der russischen Invasion in der Ukraine zu distanzieren.

Der Bundestag sagte, Schröder, Kanzler der SPD von 1998 bis 2005, sei kein ehemaliger Bundeskanzler und daher nicht für das öffentlich finanzierte Amt und Personal geeignet.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies Schröders Fall zurück und sagte, es glaube nicht, dass Schröder Anspruch auf die 50-jährige Amtspraxis von Altkanzlern habe.

„Ein weiteres Argument ist, dass die verfassungsrechtlich garantierte Haushaltshoheit verletzt würde“, so das Gericht in einer Stellungnahme.

Schröder hat Putin als persönlichen Freund bezeichnet. Letztes Jahr traf er den russischen Führer in Moskau und sagte später, Russland wolle eine Verhandlungslösung für den Ukraine-Krieg. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bezeichnete Schröders Verhalten als „ekelhaft“.

Schroder, der lange wegen seiner engen Verbindungen zum russischen Energiesektor, einschließlich der Gaspipeline Nord Stream, kritisiert wurde, trat im vergangenen Jahr aus dem Vorstand des staatlichen russischen Ölkonzerns Rosneft zurück und lehnte ein Angebot für einen Vorstandsposten bei Gazprom ab.

Im März entschied die SPD, dass Schröder Parteimitglied bleiben könne, weil er gegen keine Parteiregeln verstoßen habe. Die Ortsgruppe der SPD versuchte, ihn auszuschließen.

(Schreiben von Madeline Chambers; Redaktion von Matthias Willius und Rosalpa O’Brien)

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