November 2, 2024

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COVID vereinfacht Notbremsregelungen am Arbeitsplatz in Deutschland

COVID vereinfacht Notbremsregelungen am Arbeitsplatz in Deutschland

Deutschlands bundesweites „Notbremssystem“ – Rahmenvorschriften und -verordnungen für die öffentliche Gesundheit, die von der Bundesregierung im April 2021 eingeführt wurden, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern.Gültig bis 30. Juni 2021Und langsam aber sicher kehrte eine gewisse Ähnlichkeit mit der Natur in das Privat- und Arbeitsleben der Deutschen zurück. Aufgrund des starken Rückgangs der COVID-19-Infektionsraten in Deutschland und der Fortschritte der deutschen Impfkampagne hat die Bundesregierung kürzlich den richtigen Zeitpunkt für eine Lockerung der Kontrollmaßnahmen festgelegt.

Am 25. Juni 2021 hat die Bundesregierung a German Neue Arbeitsschutzverordnung (deutsche Version) Gültig ab 1. Juli 2021. Diese Einschränkung wird so lange bestehen bleiben, bis die Bundesregierung den aktuellen Post „Epidemie von nationaler Bedeutung“ oder bis vor kurzem beseitigt. 10. September 2021.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitnehmern das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, endet am 30.06.2021. Zudem ist die Abstandspflicht von mindestens 10 Quadratmetern pro Person in einem Raum abgelaufen.

Zur Vermeidung einer weiteren Infektionswelle gelten folgende Regeln zur Reduzierung des Infektionsrisikos:

  • Unternehmen müssen Mitarbeiter schaffen, implementieren und einstellen Gesundheitspläne Zu Firmenarbeitsplätzen.

  • Arbeitgeber müssen bereitstellen und Arbeitnehmer müssen tragen must Medizinische Masken Ein angemessener Personenschutz ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich (z. B. weil Mitarbeiter massenhaft den Arbeitsplatz verlassen oder Kollegen persönlich treffen müssen). Die Maskenpflicht gilt für vollständig geimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiter, die COVID-19 überwinden.

  • Arbeitgeber sollten Maßnahmen ergreifen, um den betrieblichen Bedarf an persönlicher Kommunikation zwischen den Mitarbeitern zu minimieren. Die gleiche Verpflichtung zur Kontrolle des engen Kontakts zwischen den Mitarbeitern gilt für die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten erwägen, regelmäßig Sitzungen gemäß diesen Verpflichtungen abzuhalten.

  • Die Bundesregierung behielt die Pflicht des Arbeitgebers bei Geben Sie den COVID-19-Test zweimal pro Woche ab Für Mitarbeiter, die auf dem Firmengelände arbeiten. Arbeitgeber sind verpflichtet, Tests für vollständig geimpfte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die sich von einer COVID-19-Infektion erholt haben, bereitzustellen.

  • Bedingungen müssen von Arbeitgebern aufbewahrt werden Alle Quellen Erwerb von Antigen-Schnelltests oder Verträgen mit Dritten zum Testen von Mitarbeitern auf COVID-19 bis 10. September 2021.

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Einzelne Staaten können weiterhin staatenspezifische Maßnahmen zur Reaktion auf Epidemien ergreifen.

Bremen (deutsche Version) führte zum Beispiel ein Pflicht, Mitarbeiter auf COVID-19 zu testen, Zusätzlich zur Verpflichtung des Arbeitgebers, COVID-19-Tests bereitzustellen. Mitarbeiter, die vollständig geimpft oder genesen sind, sind von der Bewährungspflicht befreit.

In HamburgUnternehmen verlangen von ihren Mitarbeitern in der Regel, medizinische Masken zu tragen. In geschlossenen Räumen, die nur von einer Person genutzt werden, ist es jedoch nicht erforderlich, eine Maske zu tragen. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer keine medizinischen Masken tragen, bei denen Arbeitgeber geeignete technische Geräte verwenden können, um die Menge der Tröpfchen, die durch Husten, Niesen oder Sprechen verbreitet werden können, mit gleicher Wirksamkeit zu reduzieren. Die Vorschriften sehen vor, dass vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiter von der Testpflicht ausgenommen sind.

Aktuelle COVID-19-Bestimmungen Baden-Württemberg, Bayern (deutsche Version), Berlin, Brandenburg, Hessen Und Nordrhein-Westfalen (English version) Es gibt keine vom Bundesrecht abweichenden Regelungen. Ab dem 3. Juli 2021 reicht das Tragen einer medizinischen Maske am Arbeitsplatz in Berlin aus.

21 2021, Ogletree, Deakins, Nash, Smoak & Stewart, PC, Alle Rechte vorbehalten.National Legal Review, Band XI, Nr. 208