Oktober 10, 2024

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Deutschland plant, Selbstisolierungsmaßnahmen für geimpfte Reisende aus Gebieten mit Virusvariation zu erleichtern

Deutschland plant, Selbstisolierungsmaßnahmen für geimpfte Reisende aus Gebieten mit Virusvariation zu erleichtern

Deutsche Beamte sagen, sie planen, die Beschränkungen für vollständig geimpfte Reisende aus einem Land zu lockern, das auf die deutsche Liste der Virusvariationsgebiete gesetzt wurde.

Länder und Regionen mit der höchsten Prävalenz von COVID-19 in der Liste der Virusvariantengebiete verbreiten sich am schnellsten. Deutschlands Liste der Virusvarianten umfasst derzeit Botswana, Brasilien, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Südafrika, Uruguay, Sambia und Simbabwe.

Daher müssen sich Reisende aus einem oben genannten Land laut der neu veröffentlichten Ankündigung so schnell wie möglich nicht für 14 Tage selbst isolieren.

Sie können nun ihre Isolationszeit verkürzen, bis sie den Nachweis erbringen können, dass der geimpfte Impfstoff gegen die COVID-19-Variante wirksam ist, die in dem Land / der Region, in die sie reisen, existiert.

Allerdings wurden laut Schengenvisainfo.com noch keine detaillierten Informationen darüber bekannt gegeben, wann eine solche Entscheidung voll wirksam wird und wie schnell die Zeit der Selbstisolation verkürzt werden kann.

Alle Reisenden müssen mit einem der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe geimpft sein, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, gemäß einer Richtlinie zu Einreisebestimmungen zum Coronavirus.

Daher genehmigt Deutschland laut Paul-Earlich-Institut folgende Impfstoffe: Bioendech / Pfizer, Johnson, Modernna und Astrogeneneka. Darüber hinaus hat das Ministerium angekündigt, dass das Land jetzt den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den Notfalleinsatz gelisteten Govshield-Impfstoff zulässt.

Derzeit hat Deutschland die Einreise des Virus aus verschiedenen Gebieten verboten. Wer nach mehr als zehn Tagen Aufenthalt im virusinfizierten Gebiet einreisen darf, muss ein negatives COVID-19-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorlegen.

„Der Verkehr ist auf Länder beschränkt, in denen virale Mutationen vorherrschen (sogenannte Virusvariantenregionen). Das sagt der Bericht des Auswärtigen Amtes.

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Darüber hinaus sollten während dieser Zeit alle Personen aus virusinfizierten Gebieten 14 Tage lang selbstisoliert werden. Eine solche Anforderung gilt jedoch nicht für die folgenden Personengruppen:

  • Personen, die ohne Zwischenstopp durch Risiko- oder Risikogebiete gereist sind
  • Menschen, die Deutschland als Transportland nutzen
  • Personen, die sich länger als 24 Stunden nicht in einem Gefahrenbereich aufgehalten oder innerhalb von 24 Stunden nach Einreise deutsches Staatsgebiet verlassen haben

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