April 16, 2024

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Frankreich und Deutschland verzeichnen weiterhin höhere COVID-19-Infektionsraten – werden Reisende davon betroffen sein?

Frankreich und Deutschland verzeichnen weiterhin höhere COVID-19-Infektionsraten – werden Reisende davon betroffen sein?

Frankreich und Deutschland sind die beiden europäischen Länder, die in den letzten Wochen die meisten COVID-19-Infektionen verzeichnet haben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet, dass in Frankreich in den letzten sieben Tagen 941.669 neue Fälle von COVID-19 gemeldet wurden. Im gleichen Zeitraum wurden laut SchengenVisaInfo.com 1.507.979 neue Fälle in Deutschland gemeldet.

Dies ist die höchste Zahl an Infektionen, die in beiden Ländern seit dem Ausbruch gemeldet wurden. Die aktuelle COVID-19-Situation in Frankreich und Deutschland hat jedoch keine Auswirkungen auf Reisende, da diejenigen, die die Anforderungen erfüllen, weiterhin einreisen dürfen.

Das französische Innenministerium erklärt, dass derzeit alle Passagiere einreisen dürfen, bis sie die Einreisebestimmungen erfüllen.

Nach Angaben des Ministeriums sollen Reisende, die aus dem auf der grünen Liste stehenden Land nach Frankreich einreisen, bis zur Ausstellung einer gültigen Impfgenehmigung uneingeschränkt einreisen dürfen.

„Der Nachweis eines vollständigen Impfplans reicht aus, um unabhängig vom Geburtsland nach Frankreich zu kommen, wie es vor der Verbreitung der Omigron-Variante der Fall war.“ Das sagt das Ministerium.

Reisende, die aus nicht geimpften und auf der grünen Liste aufgeführten Ländern einreisen, können auch nach Ausstellung einer gültigen Genesungsbescheinigung oder eines negativen COVID-19-Testergebnisses (PCR oder Antigen-Schnelltest) nach Frankreich einreisen.

Reisende aus Ländern, die in Orange aufgeführt sind, können auch nach Frankreich einreisen. Sie müssen eine Impfbescheinigung und eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, die das Fehlen von Govt-19-Symptomen bescheinigt.

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Auch Deutschland erlaubt den meisten Reisenden die Einreise. Das Bundesinnenministerium hat erklärt, dass alle Personen über 12 Jahren einen ordnungsgemäßen Nachweis ihres Coronavirus-Status vorlegen müssen.

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„Jede Person über 12 Jahren ist verpflichtet, ihren Govt-Nachweis mit sich zu führenLevel ‑19 bei der Einreise nach Deutschland. Personen über 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis oder einen Genesungs- oder Impfnachweis vorlegen. Das geht aus einem Bericht des Bundesinnenministeriums hervor.

Das bedeutet, dass alle Reisenden, die eine Reise nach Deutschland planen, über einen gültigen Impf-, Genesungs- oder Testschein verfügen müssen.

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Sowohl Frankreich als auch Deutschland verwenden dieselbe Gültigkeitsdauer für Impf- und Genesungsbescheinigungen.

Impfpässe werden von beiden Ländern genehmigt, bis aus dem Zertifikat hervorgeht, dass der Inhaber die Impfung abgeschlossen oder innerhalb der letzten 270 Tage eine Auffrischungsimpfung erhalten hat. Genesungserlaubnisse werden hingegen akzeptiert, wenn der Inhaber nachweist, dass er sich in den letzten sechs Monaten (180 Tage) von dem Corona-Virus erholt hat.

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