Mai 3, 2024

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Britische Regulierungsbehörde verlängert Untersuchungsfrist

Britische Regulierungsbehörde verlängert Untersuchungsfrist

  • Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat die Frist für die Prüfung der Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft bis zum 29. August verlängert.
  • Die britische Regulierungsbehörde war ein entschiedener Gegner des 69-Milliarden-Dollar-Kaufs von Activision Blizzard durch Microsoft.
  • Die Verlängerung würde der Aufsichtsbehörde mehr Zeit geben, die Vorschläge der Parteien zur Lösung ihrer Bedenken zu prüfen, nachdem sie eine Kampagne zur Blockierung des Deals vorübergehend eingestellt hatte.

Die britische Wettbewerbsbehörde gab am Freitag bekannt, dass sie die Frist für die Prüfung der Übernahme des Videospielherstellers Activision Blizzard durch Microsoft um sechs Wochen verlängert.

Die Verlängerung würde der Aufsichtsbehörde mehr Zeit geben, die Vorschläge der Parteien zur Lösung ihrer Bedenken zu prüfen, nachdem sie eine Kampagne zur Blockierung des Deals vorübergehend eingestellt hatte.

„Die Untersuchungsgruppe hat beschlossen, die Frist um sechs Wochen zu verlängern … da ihrer Ansicht nach besondere Gründe dafür vorliegen. Der überarbeitete Zeitraum endet daher am 29. August 2023“, so die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde Er sagte Freitag.

Die britische Regulierungsbehörde war ein entschiedener Gegner des 69-Milliarden-Dollar-Kaufs von Activision Blizzard durch Microsoft und blockierte den Deal im April umfassend wegen Wettbewerbsbedenken im aufstrebenden Cloud-Gaming-Markt.

Die CMA schien Anfang der Woche ihren Ton abzuschwächen, was darauf hindeutete, dass sie bereit sei, die Gespräche mit dem Redmonder Technologieriesen wieder aufzunehmen. Zu dieser abgeschwächten Position kam es, nachdem ein Richter den Versuch der US-amerikanischen Federal Trade Commission, das Abkommen zu blockieren, zurückgewiesen hatte.

„Wir sind bereit, alle Vorschläge von Microsoft zu prüfen, die Transaktion so umzustrukturieren, dass die in unserem Abschlussbericht dargelegten Bedenken berücksichtigt werden“, sagte ein Sprecher der Kapitalmarktaufsichtsbehörde am Dienstag per E-Mail gegenüber CNBC.

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Die Bedenken der CMA konzentrierten sich auf die Aussicht, dass Microsoft Activision-Spiele exklusiv für seine eigene Plattform anbieten könnte, da der Technologieriese den aufstrebenden Cloud-Gaming-Markt im Visier hat – eine Technologie, die es Benutzern effektiv ermöglichen wird, Spiele auf Remote-Server zu streamen, ähnlich wie es Netflix-Zuschauer tun mit einem Film.

Die zahlreichen Franchise-Angebote von Microsoft an die CMA haben noch keine Früchte getragen. Dazu gehören Angebote zur Lizenzierung einiger Microsoft-Spiele und Activision an andere Cloud-Spieleanbieter. Die CMA lehnte diese Vorschläge jedoch rundweg ab und erklärte praktisch, dass sie schwierig umzusetzen seien und nicht genug zum Schutz des Wettbewerbs auf dem Cloud-Gaming-Markt beitragen würden.

Jetzt müssen Microsoft und Activision neue, weitergehende Vorschläge unterbreiten, um die Bedenken der CMA auszuräumen. Analysten sagten gegenüber CNBC, dass der Code erweiterte Lizenzvereinbarungen oder sogar einen möglichen Ableger des britischen Cloud-Gaming-Geschäfts beinhaltet.

Im Februar reagierte die CMA mit einer Mitteilung über mögliche Abhilfemaßnahmen, zu denen der Verkauf ihrer Call of Duty-Kernspieleinheit und die Veräußerung eines Teils des Geschäfts von Activision Blizzard gehörten. Damals sagte Microsoft, dies sei nicht möglich.

Freitag, Bloomberg Es berichtete unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass Microsoft einige cloudbasierte Marktrechte für britische Spiele an andere Unternehmen verkaufen könnte, um der CMA nachzukommen.

Der Deal stieß auch in den USA auf Widerstand, schien jedoch Anfang dieser Woche in den USA an Zugkraft zu gewinnen, nachdem das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zugunsten der beiden Unternehmen entschieden hatte. Seitdem hat die US-amerikanische Federal Tracking Commission am Mittwoch Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, den Antrag auf eine einstweilige Verfügung abzulehnen, die den Abschluss des Deals verhindert hätte.

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