Mai 9, 2024

Finon.info

Finden Sie alle nationalen und internationalen Informationen zu Deutschland. Wählen Sie die Themen aus, über die Sie mehr erfahren möchten

Deutsche Allianzen einigen sich auf Arbeitsrecht

Am 24. November 2021 hat sich die „Ampel“-Koalition aus SPD, Liberaldemokratischer Partei (FDP) und Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne) in ihrem Bündnis geeinigt. Vereinbarung.

Das Ampelbündnis – benannt nach den Markenfarben SDP (Rot), FDP (Gelb) und natürlich Grün der Grünen – setzt sich für die Gestaltung der modernen Geschäftswelt ein. Es soll neue berufliche Möglichkeiten eröffnen und gleichzeitig Arbeitsplatzsicherheit und Flexibilität bieten.

Einige Initiativen auf der Beschäftigungsagenda der Ampelallianz können Arbeitgebern zugute kommen, während andere Unternehmen in der nächsten Legislaturperiode schaden können:

  • Der gesetzliche Mindeststundenlohn soll auf 12 erhöht werden.

  • Die maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag wird in deutscher Arbeitszeit festgelegt. Gewerkschaften und Arbeitgeber können jedoch mit staatlicher Unterstützung flexible Arbeitszeiten anbieten. Im Jahr 2022 tritt eine befristete Übergangsregelung in Kraft, nach der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ihre Arbeitszeit auf Basis von Tarifverträgen flexibler gestalten können.

  • In einer Probephase prüfen die Parteien die Möglichkeit, im Rahmen eines Kollektivvertrages (entweder durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag) begrenzte Abweichungen von der derzeitigen maximalen täglichen Arbeitszeit zu schaffen.

  • Flexible Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit sind möglich. Vertrauensarbeitszeit ist eine Vertragsarbeitsvereinbarung, bei der Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten, insbesondere am Anfang und am Ende, oft auf eigenes Risiko gestalten können.

  • Die Große Koalition aus CDU/CSU und der gesamten SPD hat sich in der letzten Legislaturperiode um die Einführung des Rechts auf Homeoffice bemüht, was jedoch gescheitert ist. Die Transport Lighting Coalition nimmt dieses Versprechen nun auf und versucht auf diese Weise die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken. Die Definition von „Homeoffice“ wird von der Zustellung abgegrenzt, die Arbeitsplatzordnung entfällt somit. Beschäftigte in entsprechenden Berufen erhalten das Recht, mobiles Arbeiten und Home-Office-Regelungen zu besprechen. Arbeitgeber dürfen sich nur dann gegen die Präferenzen der Arbeitnehmer wehren, wenn betriebliche Belange diesen entgegenstehen. Ein Einwand sollte nicht irrelevant oder willkürlich sein. Der Ausschluss von Tarifverträgen und unternehmensinternen Bedingungen ist jedoch möglich.

  • Die Ampelallianz will mobiles Arbeiten EU-weit „problemlos“ ermöglichen. Dies ist derzeit aufgrund verschiedener steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten nicht der Fall.

  • Die Grenze für Minijobs wird auf 520 € (statt bisher 450 €) und für Midijobs auf 1.600 € (statt 1.300 €) angehoben. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, die in der Regel nicht steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Mittlere Beschäftigungen haben gegenüber einer Vollzeitbeschäftigung den Vorteil, dass teilweise nur ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen und Löhne möglicherweise nicht steuerpflichtig sind.

  • Umfangreiche Änderungen des befristeten Arbeitsvertragsrechts im Koalitionsvertrag der Großen Allianz werden nicht umgesetzt. Befristete Verträge sind ohne triftigen Grund möglich. Für öffentliche Arbeitgeber sind befristete Arbeitsverträge aufgrund begrenzter Haushaltsmittel für die Löhne nicht mehr möglich. Kettenbefristete Arbeitsverhältnisse (mehrere befristete Arbeitsverträge mit triftigem Grund hintereinander) können verkürzt werden, indem die Dauer solcher befristeten Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber auf maximal sechs Jahre begrenzt wird. Der Vertrag lässt Abweichungen nur in engen Grenzen zu.

  • (Teil) Die Einführung von Ausbildungszeiten soll die Kompromisse bei der Arbeit des Personals und die kontinuierliche berufliche Entwicklung erleichtern. Die Ausbildungszeiten müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

  • Ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit eine Zusage abgegeben, Arbeitnehmer für die Ausbildungsförderung eines vom Strukturwandel der deutschen Wirtschaft betroffenen Betriebes zu qualifizieren. Halten Sie sie im Unternehmen und schützen Sie die Fachkräfte. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Vereinbarung mit der Task Force.

  • Darüber hinaus werden die Vorteile von Kurzzeit-Ausbildungsleistungen bei Umzug ausgeweitet und das Tool „Transfergesellschaft“ weiter ausgebaut. Umzugsunternehmen verfolgen das Ziel, insbesondere für Mitarbeiter eines von Arbeitslosigkeit bedrohten Unternehmens eine neue Beschäftigung zu finden.

  • Die Beschäftigungsagenda enthält die Zusage, den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Elternzeit nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz um drei Monate zu verlängern.

  • Die Zusage, den Steuerabzug bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, steht auch für Mitarbeiter im Home-Office auf der Agenda.

  • Im Vorfeld der regulären regulären Arbeitskreiswahlen im Jahr 2022 wird ein Pilotprojekt zur Durchführung von Arbeitskreiswahlen online durchgeführt.

  • Arbeitskreise können nach dem Beschäftigungsprogramm der Ampelallianz selbst entscheiden, ob sie persönlich oder in der Praxis tagen.

  • Die Behinderung der demokratischen Codierung durch den Arbeitgeber, also die Behinderung der Arbeit der Arbeitsgruppe, würde als Amtsvergehen gewertet. Daher werden Vorwürfe solcher Sanktionen von ehemaligen Beamten von der Generalstaatsanwaltschaft verfolgt.

  • Gemäß der Agenda der Transport Lighting Coalition sollte der Zugang der Gewerkschaften zu Arbeitsplätzen an den Einsatz moderner Medien angepasst werden. Die Agenda besteht darin, Gewerkschaften digitalen Zugang zu Geschäftsaktivitäten zu ermöglichen.

  • Das Beschäftigungsprogramm sieht vor, den Vergabeplan der Bundesregierung in eine Betriebsvereinbarung mit dem Tarifvertrag für die jeweilige Branche aufzunehmen, um die Tarifbindung zu stärken.

  • Unternehmen werden von rotierenden Geschäftsbereichen ausgeschlossen, um sich kollektivvertraglichen Verpflichtungen zu entziehen.

Siehe auch  Die letzte Generation führt bundesweit Proteste an - DW - 16.03.2024

Natürlich muss jedes dieser Projekte noch rechtlich umgesetzt werden. Die Vorgängerregierung konnte in ihrer Legislaturperiode nicht alle arbeitsrechtlichen Pläne des Koalitionsvertrags umsetzen. Der Verkehrsbeleuchtungsverband muss also prüfen, wie und in welchem ​​Tempo er seine arbeitsrechtlichen Ziele verfolgt.

© 2021, Ogletree, Deakins, Nash, Smoak & Stewart, PC, Alle Rechte vorbehalten.Nationale Rechtsstudie, Band XI, Nr. 351