April 28, 2024

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Deutschlands Krankenhaus-„Reformen“: ein weiterer Schlag für das Gesundheitswesen

Deutschlands Krankenhaus-„Reformen“: ein weiterer Schlag für das Gesundheitswesen

Die Bundesregierung hat sich nun gemeinsam mit 16 Ländern auf Eckpunkte der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagenen Krankenhaus-„Reformen“ geeinigt. Diese Reformen werden zu beispiellosen Krankenhausschließungen führen und die Gesundheitsversorgung der arbeitenden Bevölkerung erheblich verschlechtern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor der wöchentlichen Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin, Deutschland, Mittwoch, 1. Februar 2023. [AP Photo/Michael Sohn]

Im Dezember stellte ein vom Gesundheitsministerium eingesetztes Expertengremium seine Vorschlagsentwürfe vor. Vorsitzender der Kommission waren Professor Boris Augurzky vom Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsinstitut (RWI) und Reinhard Busse, Professor für Gesundheitsmanagement an der Technischen Universität Berlin, die beide seit Jahren großflächige Krankenhausschließungen fordern. Nach einigem Ringen mit den Landesregierungen wurde der Entwurf nun grundsätzlich verabschiedet. Nur Bayern stimmte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich.

Die Reform sei „eine Art Revolution“, betonte Lauterbach nach der Einigung. Künftig soll die Krankenhausfinanzierung an der Qualität der Leistungen und nicht an der Anzahl der durchgeführten Behandlungen gekoppelt werden. Bei Vorwürfen würde dies die Bedeutung von Fallpauschalen verringern und Krankenhäuser würden für die Erbringung guter Leistungen entlohnt.

Fallpauschale Zahlungen wurden 2004 von der rot-grünen Koalitionsregierung im Rahmen ihrer sozialregressiven „Agenda 2010“ eingeführt, an der Lauterbach maßgeblich beteiligt war. Neben der Umwandlung von Krankenhäusern in gewinnorientierte und teilweise private Einrichtungen trugen diese Maßnahmen zur Verschlechterung der Gesundheitsversorgung und zu untragbaren Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und Kliniken bei. Mit der „Abschaffung der Fallpauschalen“ geht Lauterbach nun den nächsten Schritt gegen die öffentliche Gesundheit.

Zur Messung der Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern sollten einheitliche „Leistungsgruppen“ mit Mindestanforderungen definiert werden. Das Ziel, sagen Lauterbach und andere Befürworter der Reformen immer wieder, sei es, sicherzustellen, dass komplexe Behandlungen wie Krebs oder Schlaganfall nur in entsprechend ausgestatteten und personell ausgestatteten Kliniken durchgeführt werden.

Entgegen den Einwänden wird dies keineswegs zu einer besseren Versorgung führen, da die dringend benötigten Extra-Cents für notwendige Geräte oder ausreichend bezahltes Personal nicht zur Verfügung stehen. Tatsächlich könnte dies zur Schließung von Abteilungen oder ganzen Krankenhäusern führen, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft und viele andere Experten seit langem protestieren. Ausnahmeregelungen gelten in diesem Fall nur in Ausnahmefällen und sind zeitlich begrenzt.

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Wie lange die Wartezeit in spezialisierten Hochleistungskliniken ist und wer Zugang zu ihnen erhält, ist ebenfalls völlig offen. Im Vereinigten Königreich ist die Sunak-Tory-Regierung dabei, den Nationalen Gesundheitsdienst zu zerstören, was es fast unmöglich macht, rechtzeitig Behandlungstermine für todkranke Patienten ohne teure Privatversicherung zu bekommen, was zu unnötigen Todesfällen führt.

Ein weiteres zentrales Merkmal der Reformen Lauterbachs waren die sogenannten „Einbehaltsgebühren“. Derzeit erfolgt die Vergütung nur für Fälle, die in Krankenhäusern behandelt werden; Künftig sollen durchschnittlich 60 Prozent der Kosten durch Einbehaltsgebühren gedeckt werden. Dies würde laut Lauterbach den wirtschaftlichen Druck verringern und die Präsenz von Krankenhäusern, wenn auch in geringerer Zahl, erhalten.