Oktober 10, 2024

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Gericht entscheidet über Überreste von Nazi-Raubkunst in Datenbank – DW – 21.07.2023

Gericht entscheidet über Überreste von Nazi-Raubkunst in Datenbank – DW – 21.07.2023

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte gegen einen Kunsthändler wegen versuchten Zugriffs auf seine Datenbank. Von Nazi-Deutschland geplünderte Kunstwerke.

Ein in Karlsruhe ansässiges Gericht entschied am Freitag, dass die Tatsache, dass es sich bei dem Gemälde in der Lost Art Database um gestohlene Kunst handeln könne, auf tatsächlichen Tatsachen beruhe und die Rechte des Klägers an dem Gemälde nicht beeinträchtige. Allerdings räumte die Vorsitzende Richterin Bettina Bruckner ein, dass sich der Sammler in einer „Zwickmühle“ befände, da ein Verkauf des Gemäldes schwierig werde. Dem Urteil zufolge überwiegen bei von den Nationalsozialisten entzogenem Kulturgut die Interessen der früheren Eigentümer bzw. ihrer gesetzlichen Erben und die Interessen der Allgemeinheit die Interessen des jetzigen Eigentümers.

Der Oberrichter in Karlsruhe sagte, der Kläger könne wahlweise vor einem Verwaltungsgericht gegen den Betreiber der Funddatenbank, das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste, vorgehen. Das Gericht gab den Namen des Klägers nicht bekannt.

Zuvor hatte der Mann die Treuhänder einer kanadischen Stiftung verklagt, die sein Kunstwerk „Die Suche nach der Küste Kalabriens“ beim Maler Andreas Achenbach (1815–1910) in Auftrag gegeben hatte.

Das Kunstwerk befand sich in der Sammlung des jüdischen Kunsthändlers Max Stern

Das Gemälde befand sich zuvor im Besitz des jüdischen Kunsthändlers Max Stern, der von den Nazis mit Arbeitsverbot belegt und verkauft wurde.

Der Kläger hatte das Gemälde 1999 auf einer Auktion in London erworben, sodass kein Zweifel an seinem Besitz besteht. Einige Jahre später erfuhr er während einer Ausstellung in Baden-Baden, dass sich das Gemälde in der Lost Art-Datenbank befand und von Interpol gesucht wurde.

Zwischen dem derzeitigen Eigentümer und der kanadischen Stiftung, die den Nachlass von Max Stern verwaltete, wurde eine Einigung erzielt. Vor Gericht forderte der Sammler, dass die Treuhänder die Ansprüche auf das Gemälde einstellen sollten. Er forderte außerdem die Aufhebung des Durchsuchungsbescheids. Der Mann gab an, dass er keine weitere Kritik an seinem Eigentum wolle. Zuvor war es ihm nicht gelungen, den Eintrag vor den Vorinstanzen freizugeben.

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los/sms (dpa, AFP, AP)